Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer

Finanzen3

Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2019 die Gesetz- und Verordnungsentwürfe im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer beschlossen. Sie sehen eine bundeseinheitliche Feststellung vor, von der zwar nach Intervention Bayerns landesrechtlich abgewichen werden kann. Für die Zwecke des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wird jedoch stets von der bundeseinheitlich festgestellten Bewertung ausgegangen.

LKT Rundschreiben Nr. 347/2019 [PDF-Dokument: 58 kB]

26.06.2019